Lohn in Euro: Nachträgliche Klage ist missbräuchlich

Das Bundesgericht hat die Klage von zwei Grenzgängern wegen Rechtsmissbräuchlichkeit im Urteil vom 15. Januar 2019 (4A_215/2017, 4A_230/2018) abgewiesen, die sich auf das Diskriminierungsverbot des Freizügigkeitsabkommens beriefen. Im Zuge einer Vertragsänderung wurde der Lohn infolge der Frankenstärke neu in Euro ausbezahlt.

Gemäss Bundesgericht darf an einem Grenzgänger sein Lohn auch in Euro bezahlt werden.

Es empfiehlt sich bei der Anstellung von Grenzgängern zu prüfen, ob ggfs. eine Lohnzahlung in Euro aus Sicht des Arbeitgebers vorteilhaft ist.

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