Was ist zu beachten?

Der Bundesrat hat beschlossen, dass bei einer Entsendung in die Schweiz die Auslagen für Entsandte für Reise, Unterkunft (Miete) und Verpflegung nur noch während den ersten zwölf Monate übernommen werden müssen. Per 1. April 2020 tritt die geplante Änderung in Kraft tritt.

Bis dato galt die Entschädigungspflicht zwingend für die gesamte Dauer der Entsendung.

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